Steuerliche Behandlung von Darlehenszinsen
Immer wird die Frage gestellt, ob Darlehenszinsen für Darlehen, die in Frankreich für den Erwerb einer Immobilie aufgenommen wurden, in Frankreich steuerlich absetzbar sind. Die Antwort ist: Nein, ganz gleich ob Sie nach Frankreich umziehen (résidence principale) oder ob Sie die Immobilie als Feriendomizil (résidence secondaire) nutzen.