Immer wird die Frage gestellt, ob Darlehenszinsen für Darlehen, die in Frankreich für den Erwerb einer Immobilie aufgenommen wurden, in Frankreich steuerlich absetzbar sind.
Die Antwort ist: Nein, ganz gleich ob Sie nach Frankreich umziehen (résidence principale) oder ob Sie die Immobilie als Feriendomizil (résidence secondaire) nutzen.